Anflug & Nachweis der Ortskunde für Motor- und Segelflug

Ab dem 01.02.2024 ist eine neue Regelung für den Flugplatzverkehr gültig.

Jeder Pilot, der auf dem Sonderlandeplatz EDKF landen möchte, muss nach der Regelung des Flugplatzverkehrs, ortskundig sein.

Bitte prüfe vor einem Anflug, ob du ortskundig bist oder den Nachweis der Ortskunde durch das Selbstbriefing erlangen kannst.

Regelung des Flugplatzverkehrs

Aktuelle PDF für die Regelung des Flugplatzverkehrs

Regelung des Flugbetriebes zum 01.02.2024

Wer ist Ortskundig?

Die erforderliche Ortskunde und Einweisung gilt für verantwortliche
Luftfahrzeugführende als nachgewiesen:

  • durch die aktive Mitgliedschaft im Luftsport-Club Dümpel e.V. und einer
    Ausbildung bzw. einer gesonderten Flugplatzeinweisung nach Maßgabe der
    Vereinsregelungen oder
  • durch eine Einweisung mit Fluglehrer auf dem SLP EDKF bis zum sicheren
    Beherrschen von Starts und Landungen, die mindestens 5 Starts und Landungen
    umfasst oder
  • sofern diese bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung mindestens 5 Starts und Landungen an dem SLP EDKF absolviert haben.

Erfüllst du keines der genannten Punkte, kann der Nachweis der Ortskunde durch ein Selbstbriefing erlangt werden.

Nachweis der Ortskunde durch Selbstbriefing

Zusätzlich zu den Hinweisen auf dieser Seite, findest du die wichtigsten Informationen auch in der folgenden Präsentation. In dieser ist auch das Formular für den Nachweis der Ortskunde enthalten, welches mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen ist.

Aufgrund der topografischen Bedingungen des Sonderlandeplatzes Bergneustadt, haben wir neben dem Selbstbriefing Auflagen, weitere Regelungen die erfüllt sein müssen. Diese Auflagen sind im Selbstbriefing beschrieben.

Selbstbriefing Ortskunde EDKF ink. Nachweis als PDF

Nachweis Ortskunde EDKF als PDF

ICAO-Flugplatzcode

EDKF – Bergneustadt Radio

Funk und Frequenzen

BERGNEUSTADT RADIO – 125.840

FIS LANGEN INFORMATION – 129.875

Landegebühren

Grundsätzlich erheben wir keine Landegebühren. Alle durch das Selbstbriefing vertrauten und erfahrenen Piloten (u.a. mindestens 50 Starts und Landung auf dem jeweiligen Muster) sind herzlich Willkommen.

Spenden und/oder über den Erwerb von Getränken an unserem Vereinskiosk sind gerne gesehen.

Spenden können am Kiosk oder am Spendenkasten am Grillstand abgegeben werden.

Hinweise

Aufgrund der Hindernissituation und des RWY-Profils ist die Benutzung des Sonderlandeplatzes Bergneustadt a. d. Dümpel nur mit vorherigerem Selbstbriefing gestattet.

Bitte beachten Sie neben den Selbstbriefingunterlagen auch die aktuelle AIP und NOTAM.

Topografie

Der Flugplatz Bergneustadt “Auf dem Dümpel” weist einige topographische Besonderheiten auf. Diese machen es erforderlich, die Nutzung nur noch für
ortskundige Flugzeugführer freizugeben. Die Einschränkung wurde durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde in der
Flugplatzgenehmigung verfügt.

Folgende topographische Eigenschaften sind von besonderer Bedeutung

  1. Die Piste weist ungewöhnlich starke und wechselnde Quer- und Längsneigungen auf.
  2. Südwestlich der Schwelle 04 fällt das vor dem Flugplatz gelegene Gelände steil ab.
  3. Nordöstlich der Schwelle 22 steigt das Gelände nach einer Senke deutlich an.

In Richtung 04 gesehen, steigt die Piste zunächst auf 240 m Länge um 5,5 Höhenmeter an. Die maximale Querneigung ist im Bereich des Anstieges mit ca. 1% nicht besonders stark. Nach diesem Anstieg geht die Piste in ein ca. 2,5 % starkes Längsgefälle über, begleitet von einem bis zu 7,5% starken Quergefälle nach Südosten. Nach 380 m geht dieses Gefälle in einen erneuten ca. 2,6% starken Anstieg über, das Quergefälle vermindert sich auf ca.5,5%. Der starke Anstieg endet etwa nach 530 m Pistenlänge, auf den verbleibenden 70m Pistenlänge beträgt der Anstieg nur noch ca. 0,9m, die Querneigung mit Gefälle Richtung Südost schwächt sich in diesem Bereich bis auf 0,8% an der Schwelle 22 ab. Die genaue topographische Situation der Piste entnehmen Sie bitte der beigefügten Grafik.

Wechselnden Pistenneigungen in allen Ebenen führen zumindest zu folgenden Problemen, wobei diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt

  • Start- und Landestrecken werden durch die Topographie beeinflusst.
  • Bei Start und Landung sind immer nur Teile der Piste einsehbar. Auch die
    Halbbahnmarkierung ist nicht von jeder Position aus einsehbar. Sie befindet sich jedoch
    etwa auf Höhe des Windsackes, der von überall aus sichtbar bleibt.
  • Die jeweils verbleibende Pistenlänge lässt sich von vielen Positionen optisch nicht direkt
    erfassen.
  • Ein Ausschweben kann nicht einfach horizontal erfolgen, sondern muss der Längsneigung
    folgen.
  • Durch die Querneigung ist die Bodenfreiheit besonders bei Start und Landung 22 am rechten
    Tragflächenende eingeschränkt. Auch der Ausgleich einer nordwestlichen
    Seitenwindkomponente wird hierdurch erschwert. Bei Landung auf der Piste 04 ist die
    Einschränkung weniger bedeutsam, da das Aufsetzen vor dem Bereich der größten
    Querneigung erfolgt sein sollte. Bei längeren Startrollstrecken 04 (über den Bereich der
    Halbbahnmarkierung hinaus) kann wiederum die Bodenfreiheit der linken Tragfläche
    eingeschränkt sein.
  • Ebenso kann sich bedingt durch das Quergefälle nach dem Aufsetzen oder vor dem Abheben
    für beide Pistenrichtungen ein Rutscheffekt zum tiefer gelegenen Pistenrand oder zu einer
    Gierbewegung aus der Landebahnachse ergeben. Diese Effekte können sich bei nasser oder
    kontaminierter Piste verstärken.

Piste 04

Start 04

Bis etwa zur Halbbahn steigt die Bahn deutlich an, die Startstrecke ist dadurch deutlich länger
als bei einer horizontalen Piste. Der Abflug wird durch das hinter dem Flugplatzende ansteigende
Gelände erschwert, für einen geradlinigen Abflug ist ein entsprechender Steiggradient erforderlich. Bei
einer Triebwerksstörung unmittelbar hinter dem Flugplatzrand gibt es kaum geeignete Landeflächen.

Landung 04

Gefahr eines starken Leeeffekts mit sinkende Luftmassen im kurzen Endanflug. Die Piste
steigt auf der ersten Bahnhälfte an. Falls ein normales Aufsetzen nicht bis zur Halbbahn erfolgt, ist
Durchstarten anzuraten. Nach der Halbbahnmarkierung fällt die Piste zunächst wieder ab. Dadurch ist
eine nochmals deutlich verlängerte Landestrecke zu erwarten, wenn ein sauberes Aufsetzen mit
Mindestfahrt nicht in der ersten Bahnhälfte erfolgt ist. Bei einer Rückenwindlandung 04 ist Vorsicht
geboten, da durch Hangaufwinde im kurzen Endanflug die Landestrecke zusätzlich verlängert werden
kann.

Piste 22

Start 22

Bevorzugte Startrichtung. Bahn fällt besonders auf der ersten Hälfte mit Quergefälle nach links ab. Insbesondere bei Nässe Rutschgefahr zum linken Pistenrand. Bodenfreiheit der rechten Tragfläche eingeschränkt, insbesondere für lange Spannweiten über 15 m von Bedeutung. Bei Seitenwind von rechts nach dem Abheben diesen daher vorzugsweise durch Vorhalten ausgleichen. Zudem wechselnde Längsgefälle wie oben beschrieben. Keine Hindernisse im Abflug, bei einer Triebwerksstörung gibt es einige erreichbare Wiesenflächen im Tal.

Landung 22

Ein bewaldeter Hügel im Endteil verhindert sehr flache Anflugwinkel, die Piste fällt ab etwa 70m hinter der Schwelle zunächst deutlich in Längsrichtung ab, in diesem Bereich muss das Ausschweben dem Gelände folgen und kann nicht einfach horizontal erfolgen. Das Aufsetzen erfolgt dann typischerweise auf dem ansteigenden Teil der Piste vor der Halbbahnmarkierung. Zudem durch das Quergefälle bei der Landung reduzierte Bodenfreiheit der rechten Tragfläche, Seitenwind von rechts bei großen Spannweiten oder Tiefdeckern daher vorzugsweise durch Vorhalten ausgleichen. Nach dem Aufsetzen kann ein Rutschen zum linken Bahnrand einsetzen, insbesondere bei nasser Piste. Nach der Halbbahnmarkierung fällt die Piste wiederum in Längsrichtung. Ist ein sauberes Aufsetzen mit Mindestfahrt nicht bis zur Halbbahn erfolgt, empfiehlt sich daher, durchzustarten.